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   BVerwG, 22.01.1996 - 9 B 712.95   

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BVerwG, 22.01.1996 - 9 B 712.95 (https://dejure.org/1996,13484)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1996 - 9 B 712.95 (https://dejure.org/1996,13484)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1996 - 9 B 712.95 (https://dejure.org/1996,13484)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafverfolgung wegen Wehrdienstentziehung - Vorliegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur Durchführung eines Folgeantragsverfahrens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1996 - 9 B 712.95
    Daher müssen die wesentlichen der Rechtsverfolgung dienenden Tatsachenbehauptungen jedenfalls in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. etwa BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]; 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]), sofern sie nicht nach der Rechtsansicht des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert waren (vgl. etwa BVerfGE 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1996 - 9 B 712.95
    Das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. etwa BVerfGE 83, 24 [BVerfG 30.10.1990 - 2 BvR 562/88]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1996 - 9 B 712.95
    Daher müssen die wesentlichen der Rechtsverfolgung dienenden Tatsachenbehauptungen jedenfalls in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. etwa BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]; 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]), sofern sie nicht nach der Rechtsansicht des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert waren (vgl. etwa BVerfGE 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90

    Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1996 - 9 B 712.95
    Im vorliegenden Fall hat sich das Berufungsgericht mit den von der Beschwerde angeführten Umständen ersichtlich darum nicht befaßt, weil eine drohende Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung als solche keine politische Verfolgung darstellt, es sei denn, sie wird zielgerichtet gegenüber bestimmten Personen eingesetzt, um sie gerade wegen ihrer Religion, ihrer politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen persönlichen Merkmals zu treffen (vgl. Urteile vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 131.90 - InfAuslR 1991, 310, vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1996 - 9 B 712.95
    Derartige Angriffe können jedoch auch im Asylverfahrensstreit grundsätzlich einen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründen (Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 -).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1996 - 9 B 712.95
    Dabei ist allerdings grundsätzlich davon auszugehen, daß die Gerichte ihrer diesbezüglichen Verpflichtung nachgekommen sind (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43, [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]).
  • BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85

    Misshandlung eines zairischen Staatsangehörigen auf Grund dessen Verweigerung des

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1996 - 9 B 712.95
    Im vorliegenden Fall hat sich das Berufungsgericht mit den von der Beschwerde angeführten Umständen ersichtlich darum nicht befaßt, weil eine drohende Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung als solche keine politische Verfolgung darstellt, es sei denn, sie wird zielgerichtet gegenüber bestimmten Personen eingesetzt, um sie gerade wegen ihrer Religion, ihrer politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen persönlichen Merkmals zu treffen (vgl. Urteile vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 131.90 - InfAuslR 1991, 310, vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1996 - 9 B 712.95
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist darum nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, daß dies nicht geschehen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1996 - 9 B 712.95
    Es will als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und mangelnder Berücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. etwa BVerfGE 60, 247 [BVerfG 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81]; 70, 215 [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvR 933/84]).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1996 - 9 B 712.95
    Es will als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und mangelnder Berücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. etwa BVerfGE 60, 247 [BVerfG 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81]; 70, 215 [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvR 933/84]).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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